Liquidationsdirektversicherung
Die Liquidation eines Unternehmens kann erst abgeschlossen werden, wenn keine Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung mehr bestehen. Der Gesetzgeber sieht hierfür u.a. die Liquidations-Direktversicherung vor.
Insbesondere bestehende Pensionszusagen und Unterstützungskassen-Zusagen können mit schuldbefreiender Wirkung durch die Liquidations-Direktversicherung auf einen Lebensversicherer (oder eine Pensionskasse) übertragen werden.
Ihre Vorteile:
- Übertragung der Versorgungsverpflichtungen mit schuldbefreiender Wirkung
- Künftige Folgekosten entfallen (z.B. für Bilanzerstellung)
- Einmalbeitrag zur Liquidationsdirektversicherung ist eine Betriebsausgabe für das Unternehmen
- Einmalbeitrag zur Liquidationsdirektversicherung ist steuerfrei
- weiterhin nachgelagerte Besteuerung beim Arbeitnehmer
- Abschluss ohne Zustimmung des Versorgungsberechtigten möglich
- Unternehmen kann abschließend aufgelöst werden
- gesetzlich unverfallbare Anwartschaften sind nicht verwertbar und somit Hartz IV-sicher
Sind Sie an einer Liquidationsdirektversicherung interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Siehe hier: Was ist eine Liquidationsdirektversicherung?